Artikel 1 der Visserijwet 1963 definiert Begriffe, die Sie als Sportangler kennen sollten. Hier erfahren Sie, was das Gesetz unter 'Fisch', 'Fischen' und erlaubten Fanggeräten versteht.
Fisch
Der Minister weist die Arten an, die unter 'Fisch' fallen. Siehe Anlage 1 der Uitvoeringsregeling visserij. Die Festlegung gilt für die meisten in den Niederlanden vorkommenden oder eingeführten Fischarten. Auch Teile von bezeichneten Fischen, wie Laich und Brut, gelten als 'Fisch'.
Nicht bezeichnete Arten sind gemäß der Visserijwet 1963 keine 'Fische'.
Das Wet natuurbescherming hat den Schutz einiger Arten geändert. Informieren Sie sich über die verschiedenen Schutzformen, zum Beispiel für beekdonderpad, elrits und grote modderkruiper: /vispas-visserijwet-en-regels-binnenwater-bescherming-vissoorten
Fremde Arten, wie zonnebaars und einige grondels, fallen nicht unter die Visserijwet 1963. Sie fallen auch nicht immer unter das Wet natuurbescherming.
Mehr über Fischarten finden Sie hier: https://www.sportvisserijnederland.nl/vis-water/vissoorten/
Fischen
Fischen bedeutet: Fanggerät ins Wasser bringen, besitzen, anheben oder einholen. Fischen umfasst auch den Versuch, Fisch aus dem Wasser zu erlangen, zum Beispiel mit der Hand.
Das Aussetzen von Fischen oder Fischbrut oder das Besäen von Schalentieren gilt ebenfalls als Fischen. Für nicht bezeichnete Arten gilt ein Aussetzungsverbot gemäß Art. 3.34 des Wet Natuurbescherming.
Angelrute

Eine Angelrute ist eine Stange mit einer Leine oder Schnur. Die Rute kann ein Aufwickelmechanismus haben oder nicht. Es dürfen höchstens drei Haken verwendet werden. Diese Haken können ein- bis dreizinkig sein. Die Rute darf auch Posen haben.
Peur

Eine 'peur' ist eine Leine oder Schnur ohne Haken. An dieser Leine hängt eine Menge Würmer als Köder.
Sonstige Fanggeräte
Alle anderen Fanggeräte dürfen nur Berufsfischer verwenden. Das Reglement voor de binnenvisserij 1985 beschreibt diese Fanggeräte in Artikel 1 und 2: http://wetten.overheid.nl/BWBR0009027/geldigheidsdatum_24-11-2010
Entspricht ein Fanggerät nicht der Beschreibung eines erlaubten Fanggeräts, gilt es als verbotenes Fanggerät.

Kescher (Schepnet)
Der Kescher (Schepnet) ist seit dem 1. Oktober 2012 in der Regelung als erlaubtes Fanggerät aufgeführt. Verwenden Sie den Kescher nur um:
- gefangenen Fisch aufzunehmen oder umzusetzen;
- Fisch zu fangen, wenn Sie den gefangenen Fisch lebend und in demselben Gewässer zurücksetzen.

Köder
Einige Köderarten dürfen gesetzlich nicht verwendet werden. Art. 4 der Uitvoeringsregeling visserij verbietet Mittel, die Fische betäuben, verletzen oder töten. Beispiele:
- kokkelbonen
- tjoekvisje
- ungelöschter Kalk (ongebluste kalk)
- Dynamit
- andere vergiftende, betäubende oder explodierende Stoffe
Es ist außerdem verboten, mit lebenden Fischen oder anderen lebenden Wirbeltieren zu angeln. Dieses Verbot steht in Artikel 1.18 des "Besluit houders van dieren". Diese Verordnung stützt sich auf das Wet dieren.
Ein Fischrechtsinhaber kann in seiner Erlaubnis zusätzliche Bedingungen aufnehmen. Er kann zum Beispiel nur bestimmte Köder in seinem Gewässer zulassen.
Binnenfischerei
Die Visserijwet 1963 unterscheidet drei Formen der Fischerei:
- See-Fischerei: Fischen in der Fischereizone und in als "zeegebied" bezeichneten Gewässern;
- Küstenfischerei: Fischen in bestimmten als "kustwater" bezeichneten Gewässern;
- Binnenfischerei: Fischen in den übrigen niederländischen Gewässern.
Die weite Definition der Binnenfischerei umfasst auch Gewässer auf eigenem Grundstück. Die Visserijwet 1963 und die darauf basierenden Regelungen gelten auch auf eigenem Grundstück, sofern keine ausdrückliche Ausnahme besteht.
Abbildungen der Grenzen von kustwateren, zeegebieden und der visserijzone finden Sie in der Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren: https://www.sportvisserijnederland.nl/vispas/lijsten-van-wateren/
Verwenden Sie diese Begriffe bei der Anwendung der Regelungen der Visserijwet 1963.
