Schutz von Fischarten

Übersicht über geschützte Arten, Rücksetzregeln, Mindestmaße und lebenden Köder. Lies, was du als Angler wissen musst.

Schutz von Fischarten

Schutz von Fischarten

Einige Fischarten sind so selten, dass sie das ganze Jahr über geschützt sind. Andere Arten sind nur während der Laichzeit geschützt. Dieser Schutz zeigt sich auf verschiedene Weise in Gesetzen und Vorschriften.

Europäische und internationale Regelungen

Internationale Abkommen und EU-Regeln schützen Fische. Diese Regelungen wirken sich auf nationales Recht aus. Im Folgenden sind die wichtigsten Instrumente kurz erläutert.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Habitatrichtlijn)

Die Habitatrichtlijn gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Richtlinie schützt Arten und ihre Lebensräume. Die Niederlande haben diese Richtlinie in das Gesetz "Wet natuurbescherming" umgesetzt.

Europäische Aal-Verordnung

Die europäische Aal-Verordnung regelt Maßnahmen zur Wiederherstellung des Bestandes beim Aal (Paling). Die Mitgliedstaaten erstellen Aalbewirtschaftungspläne. Diese Pläne müssen gewährleisten, dass genügend erwachsene Aale ins Meer wandern können. Die Verordnung legt auch prozentuale und ausführungsbezogene Ziele zur Reduzierung des Aalfangs fest.

Rhein- und Maas-Abkommen sowie Benelux-Beschluss zur freien Fischwanderung

Diese Abkommen fördern die Fischwanderung. Die Niederlande machen Wanderhindernisse wie Wehre und Schleusen für Fische passierbar.

Nationaler Schutz

Die Wet natuurbescherming schützt seit dem 1. Januar 2017 Fische in den Niederlanden. Dieses Gesetz hat frühere Naturschutzgesetze ersetzt und regelt Arten- sowie Gebietsschutz.

Gebietsschutz (Natura 2000)

Der Minister weist besondere Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) aus. Diese Gebiete schützen die in Anhang II der Habitatrichtlijn aufgeführten Fische. Für die folgenden Arten gelten Ausweisungsanforderungen:

  • beekprik
  • bittervoorn
  • elft
  • fint
  • grote modderkruiper
  • houting
  • kleine modderkruiper
  • rivierdonderpad
  • rivierprik
  • Atlantische steur
  • zalm
  • zeeprik

Die Provinz legt Erhaltungsziele und einen Managementplan für ein Natura-2000-Gebiet fest. Sobald ein Gebiet ausgewiesen ist, dürfen Arbeiten oder Projekte das Gebiet nicht beeinträchtigen, wenn sie negative Auswirkungen haben.

Artenschutz

Die Wet natuurbescherming schützt Arten auch unabhängig von Gebieten. Insbesondere Vorschriften aus der Habitatrichtlijn bestimmen diesen Schutz.

  • Artikel 3.5 schützt die Atlantische steur und die houting besonders streng. Diese Fische dürfen in ihrem natürlichen Lebensraum nicht vorsätzlich gefangen, getötet oder gestört werden. Fortpflanzungs- und Rückzugsplätze dürfen nicht beschädigt werden.
  • Artikel 3.7 erlaubt zusätzliche Regeln für Arten in Anhang V der Habitatrichtlijn. Für die elft, fint und zalm gelten ganzjährig Schließzeiten. Für die rivierprik gilt eine Schonzeit vom 1. März bis 30. April und vom 1. November bis 31. Januar.
  • Artikel 3.10 verbietet das vorsätzliche Fangen oder Töten der folgenden Arten sowie das vorsätzliche Stören oder Zerstören ihrer festen Fortpflanzungs- oder Ruheplätze:

Artikel 1.11 legt eine allgemeine Sorgfaltspflicht fest. Wenn du weißt oder annehmen kannst, dass dein Handeln nachteilige Folgen hat, musst du dieses Handeln unterlassen oder einschränken. Diese Sorgfaltspflicht gilt nicht, wenn du gemäß der Visserijwet 1963 handelst. Hast du das Recht, irgendwo zu fischen? Dann darfst du einen Fisch zu Konsumzwecken gemäß diesem Gesetz töten.

Unmittelbares Zurücksetzen

Beim Fang geschützter Arten setzt du diese sofort und lebend wieder in dasselbe Gewässer zurück. Dies gilt für Berufs- und Sportfischer. Die Wet natuurbescherming gilt auf dem gesamten Staatsgebiet der Niederlande. Auf See gilt das Gesetz bis zu 12 Seemeilen ab der Niedrigwasserlinie.

Auch der Aal (Paling) fällt unter die Wet natuurbescherming. Die Regeling Natuurbescherming (Artikel 3.20) sieht eine Ausnahme vor, wenn du nachweisen kannst, dass ein Aal:

  • gemäß der Visserijwet 1963 gefangen wurde, oder
  • legal eingeführt oder erworben wurde.

Für Sportfischer greift diese Ausnahme fast nie. Schriftliche Genehmigungen verpflichten in der Regel zum unmittelbaren Zurücksetzen. Für Inhaber einer (Jeugd)VISpas oder Kleine VISpas gilt stets, dass gefangene Aale sofort zurückgesetzt werden. Eine vorübergehende Aufbewahrung ist nicht zulässig.

Mindestmaße

Der Minister legt Mindestmaße auf Grundlage der Visserijwet 1963 und des Reglement voor de binnenvisserij fest. Fangst du einen untermaßigen Fisch einer der genannten Arten, setzt du ihn sofort zurück. Eine vorübergehende Aufbewahrung ist nicht erlaubt, es sei denn, du hast eine Ausnahmegenehmigung für fischereiwissenschaftliche Untersuchungen.

Geltende Mindestmaße (Uitvoeringsregeling visserij, Art. 5b):

  • Aal/Paling: 28 cm
  • Baars: 22 cm*
  • Barbeel: 30 cm
  • Bot: 20 cm
  • Beekforel: 25 cm
  • Kopvoorn: 30 cm
  • Rivierprik: 20 cm
  • Snoek: 45 cm
  • Snoekbaars: 42 cm
  • Zeelt: 25 cm

*Für den Barsch gelten, außer im IJsselmeer, zwei Ausnahmen beim Angeln mit der Angelrute:

  1. Du darfst unbegrenzt untermaßige Barsche besitzen, wenn du sie lebend in einem Keschernetz oder Eimer aufbewahrst und lebend in dasselbe Gewässer zurücksetzt.
  2. Du darfst maximal 20 tote untermaßige Barsche transportieren, wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass du sie als Köderfisch verwendest. Laut der Gemeinsamen Liste der niederländischen Gewässer dürfen von diesen 20 Barschen höchstens 10 Exemplare größer als 15 cm sein.

Achte darauf: Ein Fischereiberechtigter kann in seiner schriftlichen Genehmigung höhere Mindestmaße oder Mitnahmegrenzen festlegen.

Es gilt außerdem ein Filetierverbot für Arten mit Mindestmaßregelung. Filetieren erschwert oder verhindert die Feststellung der Größe. Das Aufbewahren oder Transportieren von filetiertem Fisch fällt unter dieses Verbot.

Schonzeiten, Köderarten und Fanggerät

-> Lies hier mehr über Schonzeiten, Köderarten und zugelassene Fanggeräte.

Verbot der Verwendung von lebendem Köder

Das Besluit houders van dieren verbietet die Verwendung lebender Fische als Köder bei Binnen- und Küstenfischerei. Dieses Verbot gilt auch für andere Wirbeltiere. Würmer und Maden dürfen als Köder verwendet werden. Besondere Krustentiere und Schalentiere (wie Nordseegarnele und Steurkrabben) fallen ebenfalls unter den Begriff „vissen“. Welche Tiere genau gemeint sind, ist in Anhang 1 der Uitvoeringsregeling visserij beschrieben.

Das Verbot bezieht sich nicht auf den Besitz lebender Fische. Hältst du lebende Fische? Dann beachte Mindestmaße und Schonzeiten. Sorge dafür, dass die Fische ausreichend Platz und Sauerstoff haben. Andernfalls liegt Tierquälerei vor (Art. 2.1 Wet dieren).

Beachte die Regeln beim Fang und Zurücksetzen geschützter Arten. Befolge sie stets genau.