Befugnisse von Kontrolleuren und Ermittlungsbeamten
Freiwillige eines Angelsportvereins oder der Sportvisunie kontrollieren Sportfischer hinsichtlich Vorschriften und Dokumenten. Ein Vereinskontrolleur hat keine Ermittlungsbefugnis und darf keine Bußgelder verhängen. Polizei und außerordentliche Ermittlungsbeamte (Boa) dürfen hingegen Sanktionen verhängen.
Was darf ein Vereinskontrolleur?
Die Befugnisse eines Vereinskontrolleurs ergeben sich aus zwei Quellen:
- dem Vereinsrecht (Satzung und Geschäftsordnung)
- den Auflagen der Erlaubnis oder Genehmigung für das Gewässer
Vereinsrecht
Als Mitglied eines Angelsportvereins verpflichtest du dich durch die Satzung und die Geschäftsordnung. Diese Regeln legen fest, dass du bei Kontrollen durch Anglerkontrolleure mitwirken musst. Als Mitglied musst du also deine Dokumente vorzeigen und bei einer Kontrolle kooperieren.
Bedingungen der Erlaubnis (Genehmigung)
Die Gemeinsame Liste der niederländischen Gewässer erwähnt auf Seite 3, dass ein Sportfischer die VISpas und die(n) Gewässerliste(n) zur Einsicht an Kontrolleure, Polizei und andere Ermittlungsbeamte herausgeben muss. Diese Verpflichtung steht oft auch in der Erlaubnis für Gewässer, die nicht in der Gemeinsamen Liste genannt sind.
Was dürfen Kontrolleure tatsächlich tun?
Kontrolleure handeln im Namen ihres Vereins oder im Namen der Sportvisunie. Ihr Wirkungsbereich bleibt auf das eigene Vereinsgewässer oder die Gewässer beschränkt, für die die Sportvisunie Fischrechte hat, sofern nicht mit anderen Fischrechtsinhabern anders vereinbart.
Als Privatpersonen haben Kontrolleure keine Ermittlungsbefugnis. Sie dürfen jedoch:
- Fragen stellen und Daten notieren
- Dokumente überprüfen
- als Vertreter des Vereins Dokumente bei einem Verstoß einbehalten
Die VISpas und die zugehörigen Gewässerlisten bleiben Eigentum des Vereins, der sie ausgibt. Nimmst du als Kontrolleur Dokumente an dich, gib diese Dokumente dann unmittelbar an den Vorstand des Vereins, bei dem der Fischer Mitglied ist. Melde auch, warum du die Dokumente einbehalten hast. Der Vorstand entscheidet anschließend über mögliche Sanktionen und die Rückgabe der Dokumente.
Tipp für Kontrolleure
Hast du den Verdacht, dass jemand gegen die Regeln verstößt? Bitte zunächst um die Dokumente und behalte sie so lange, bis du dir deines Verdachts sicher bist. Ein Fischer gibt weniger freiwillig Dokumente heraus, wenn er weiß, dass du sie einbehältst.
Gehe sparsam mit der Erfassung personenbezogener Daten um. Beachte die DSGVO. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du als Kontrolleur ein berechtigtes Interesse, Daten zu notieren und aufzubewahren. Behandle die Daten sorgfältig, teile sie nicht mit Dritten und vernichte sie nach einer festen Frist, zum Beispiel nach drei Jahren.
-> Mehr Informationen zum „Kurs Kontrolle Sportfischerei" der Sportvisunie
Befugnisse von Ermittlungsbeamten (Polizei und Boa)
Neben der Polizei gibt es außerordentliche Ermittlungsbeamte (Boa). Boa können bei Gemeinden, staatlichen Stellen oder privaten Organisationen wie Natuurmonumenten angestellt sein. Manche Angelsportvereine und die Sportvisunie beschäftigen ebenfalls Boa.
Ein Boa hat auf Grundlage von Art. 142 des niederländischen Strafprozessrechts (Wetboek van Strafvordering) die Befugnis, strafbare Handlungen zu verfolgen. Das umfasst auch die Befugnis, Bußgelder zu verhängen.
Wann dürfen Ermittlungsbeamte Dokumente verlangen?
Normalerweise fordert ein Ermittlungsbeamter erst bei einem begründeten Verdacht einer Straftat Dokumente an. Das Fischereigesetz 1963 (Visserijwet 1963) gewährt Ermittlungsbeamten jedoch spezifische Befugnisse gegenüber Fischern. Artikel 55 der Visserijwet 1963 verpflichtet einen Fischer, auf erste Aufforderung eines Ermittlungsbeamten:
- das Betreten des Fahrzeugs zu dulden;
- benötigte Dokumente zur Einsicht vorzulegen;
- ausliegendes Fanggerät einzuholen*;
- verschlossene Reusen zu öffnen*;
- auf andere Weise die geforderte Mitwirkung zu leisten.
Die Verletzung dieser Pflichten ist strafbar. Für das Nichtvorzeigen bestimmter Dokumente gibt es eine Tatkennziffer (H 647 a, b oder c), abhängig vom jeweiligen Dokument.
*Ein Ermittlungsbeamter darf selbst Fanggerät einholen und Reusen öffnen.
Artikel 60 der Visserijwet 1963 gewährt Polizeibeamten Zutritt zu jedem Ort, soweit dies für ihre Aufgabe erforderlich ist. Achtung: Das Betreten einer Wohnung ist meist nur mit schriftlicher Anordnung oder in Anwesenheit eines (Hilfs‑)Staatsanwalts zulässig. Boa haben vergleichbare Zugangsbefugnisse auf Grundlage des Gesetzes über wirtschaftliche Delikte (Wet op de economische delicten). Für Boa gilt häufig, dass eine „Anweisung" nötig ist, um von dieser Befugnis Gebrauch zu machen.
Artikel 61 gibt Ermittlungsbeamten die Befugnis, Verkehrsmittel anzuhalten und zu untersuchen. Artikel 62 nennt, dass auch eine Beschlagnahme außerhalb des augenblicklichen Tatbestands möglich ist.
Beschlagnahme vs. Einbehaltung
Polizei und Boa dürfen die VISpas nicht im Sinne des Eigentumserwerbs der herausgebenden Vereine einbehalten. Wohl dürfen sie Gegenstände beschlagnahmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Das kann betreffen:
- VISpas und zugehörige Listen
- gefangenen Fisch
- Angelruten und anderes Fanggerät
Bei einer Beschlagnahme fertigt der Ermittlungsbeamte ein Protokoll (proces-verbaal) an. Der Staatsanwalt entscheidet danach über die Rückgabe. Oft fragt der Ermittlungsbeamte zunächst, ob die betroffene Person freiwillig auf die Gegenstände verzichten möchte. Weigert die Person, erfolgt eine Beschlagnahme und gegebenenfalls eine Strafe.
Gibt der Staatsanwalt die Gegenstände zurück, sendest du die VISpas und Listen an den herausgebenden Verein. Die VISpas bleibt Eigentum dieses Vereins. Ein Verein, der eine zurückgegebene VISpas erhält, lädt das Mitglied zu einer verantwortlichen Stellungnahme ein.
Die Polizei gibt nicht immer Auskunft über den Grund der Beschlagnahme, aus Gründen des Datenschutzes.
Aufsichtsbeamte
Das Allgemeine Verwaltungsrecht (Awb) regelt die Aufsicht. Aufsichtsbeamte führen diese Überwachung durch. Ein Aufsichtsbeamter erhält seine Befugnisse aufgrund einer gesetzlichen Bestellung.
Aufsichtsbeamte haben weitreichende Befugnisse, die in der Awb festgelegt sind. Beispielsweise:
- Artikel 5:16 Awb: Verlangen von Auskünften
- Artikel 5:17 Awb: Einsicht in sachliche Daten und Unterlagen verlangen
- Artikel 5:20 Awb: Verpflichtung zur Mitwirkung innerhalb einer angemessenen Frist
Aufsicht ist unabhängig vom Strafrecht. Für die Überwachung der Einhaltung der Visserijwet 1963 sind unter anderem Beamte der niederländischen Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) und der Steuerverwaltung im Auftrag des Zolls benannt.
Für die spezifische Kontrolle des Freizeitangelns mit Festgeschnorcheltem Gerät entlang der Küste und der Mitnahmebegrenzung für Wolfsbarsch und Kabeljau haben verschiedene Gemeinden Beamte als Aufsichtsbeamte benannt. Die Ernennung steht im „Besluit aanwijzing toezichthouders Visserijwet 1963".