Zelt
Manche Angler verwenden ein Zelt oder einen anderen einfachen Unterschlupf. Seit dem 1. Januar 2008 gilt kein landesweites Verbot mehr, außerhalb offizieller Campingplätze zu campen. Sie sollten zuerst die Regeln der Gemeinde prüfen. Suchen Sie in der Algemene Plaatselijke Verordening (APV) der Gemeinde. Steht nichts in der APV? Dann schauen Sie in den Bestemmingsplan.
Wenn die Nutzung eines Campingmittels nur gelegentlich erfolgt, fällt das oft noch in die Zweckbestimmung. Hat das Gebiet die Zweckbestimmung „geschütztes Naturgebiet“? Dann darf man dort in der Regel nicht campen.

Bedingungen und Genehmigung
Verbietet die APV oder der Bestemmingsplan es nicht, so legt der Inhaber der Fischereirechte (visrechthebbende) die Regeln für das Gewässer fest. Der Inhaber der Fischereirechte kann Campingausrüstungen verbieten oder zusätzliche Genehmigungen verlangen. Manchmal verknüpft er diese Genehmigung mit dem Nachtangeln.
In der Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren (Gemeinsame Liste der niederländischen Fischgewässer) steht bei Gewässern, an denen Unterschlüpfe erlaubt sind, das Symbol:

Fehlt das Symbol, erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder beim Inhaber der Fischereirechte.
Boot, Bellyboat, Futterboot
Das Fischereigesetz von 1963 regelt die Verwendung von Booten beim Angeln nicht. Der Inhaber der Fischereirechte bestimmt selbst, ob Sie in seinem Gewässer ein Boot benutzen dürfen.


Ein Bellyboat oder Futterboot fällt nicht immer eindeutig unter den Begriff „Boot“. Der Van Dale nennt ein Boot ein kleines offenes Wasserfahrzeug. Viele Inhaber der Fischereirechte regeln in ihren Bedingungen, ob sie Bellyboats und Futterboote erlauben. Fragen Sie daher immer nach.
Katapult
Das Katapult fällt unter die Wet Wapens en Munitie (WWM). Seit dem 1. Mai 2012 kann der Minister Ausnahmen für Besitz und Gebrauch erteilen. Eine solche Ausnahme erteilte der Minister beispielsweise für die Damen-Weltmeisterschaft im Süßwasserfischen 2012.

Ohne Ausnahme eröffnet Artikel 2, Absatz 4 der WWM einen eingeschränkten Spielraum. Gegenstände, die offensichtlich als Spielzeug gedacht sind und nicht geeignet sind, schwere Verletzungen zuzufügen, gelten nicht als Waffe. Ob ein Katapult dieser Beschreibung entspricht, hängt von Kraft und Typ ab. Strafverfahren wegen Katapulten sind unterschiedlich. Bei Unsicherheit holen Sie Rat bei der Gemeinde oder der Polizei ein.
Praktische Tipps
- Prüfen Sie immer die APV der Gemeinde.
- Schauen Sie in den Bestemmingsplan, wenn die APV nichts sagt.
- Beantragen Sie schriftlich die Genehmigung beim Inhaber der Fischereirechte, wenn dies erforderlich erscheint.
- Informieren Sie sich über spezielle Regeln für Bellyboats, Futterboote und Nachtangelgenehmigungen.
- Holen Sie bei Zweifeln über Katapulte Rat bei der Gemeinde oder der Polizei ein.
Die Sportvisunie empfiehlt, vorher zu prüfen, ob Sie für ein Zelt, ein Boot oder ein Katapult eine Genehmigung benötigen, und diese Genehmigung schriftlich festzuhalten.
