Erlaubnis zum Angeln
Um in niederländischen Binnengewässern angeln zu dürfen, benötigen Sie gemäß Artikel 21 des Visserijwet 1963 eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind Inhaber des Fischereirechts (Eigentümer des Fischereirechts, Eigentümer des Grundes unter dem Wasser oder Pächter des Fischereirechts); oder
- Sie haben eine schriftliche Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechts.
Die meisten Freizeitangler besitzen kein eigenes Fischereirecht. Daher angeln die meisten Sportangler aufgrund einer schriftlichen Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers. Häufig erteilt ein Angelsportverein, der das Fischereirecht gepachtet hat, diese Erlaubnis.
Die Erlaubnis muss schriftlich vorliegen. Eine mündliche Vereinbarung oder eine Erklärung auf einer Website reicht nicht aus. Ohne gültige schriftliche Erlaubnis verstoßen Sie gegen das Gesetz.
Seit dem 1. Januar 2015 dürfen die Daten einer Erlaubnis auch digital vorliegen. Absatz 5 von Artikel 23 des Visserijwet 1963 legt diese Bedingung fest. Der Inhaber des Fischereirechts muss die digitalen Daten auf erstes Verlangen einem Vollzugsbeamten vorzeigen können. Daher ist die VISplanner in Kombination mit der (Plastik-)VISpas seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich als Erlaubnis für die Gewässer anerkannt, die in der Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren aufgeführt sind.
Die gedruckte Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren (+ Ergänzungslisten) bleibt ebenfalls in Kombination mit der VISpas gültig.
N.B. seit 2007 benötigt ein Sportangler neben der Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers keine zusätzliche Urkunde mehr.
Gesetzliche Anforderungen an die Erlaubnis
Artikel 23 des Visserijwet 1963 schreibt vor, welche Angaben eine schriftliche Erlaubnis mindestens enthalten muss. Die Erlaubnis muss in deutlich lesbarer Schrift verfasst sein und darf nicht löschbar sein. Nennen Sie mindestens:
- Namen, Initialen und Wohnort des Fischereirechtsinhabers und des Anglers;
- Namen, Initialen, Wohnort und Geburtsdatum des Anglers;
- Beschreibung des Gewässers;
- Beschreibung der erlaubten Fischerei (Bedingungen);
- Datum, Gültigkeitsdauer und Kosten der Erlaubnis.
Stehen diese Angaben auf Papier, haben Sie eine rechtsgültige schriftliche Erlaubnis. Stehen die Angaben digital, muss der Fischereirechtsinhaber sie digital zur Einsicht bereitgestellt haben und auf erstes Verlangen vorzeigen können. So gilt die VISplanner seit 2015 in Kombination mit der VISpas als gültige Erlaubnis für aufgenommene Gewässer.
Erlaubnisse zum Angeln mit einer oder mehreren Angelruten oder mit einem Peur müssen nicht von der Kamer voor de Binnenvisserij genehmigt werden. Für andere Fanggeräte ist jedoch die Genehmigung durch die Kammer erforderlich, siehe Artikel 22, Absatz 6 des Visserijwet 1963.
Vorzeigepflicht der Erlaubnis
Sie müssen Ihre Erlaubnis auf erstes Verlangen eines Vollzugsbeamten vorzeigen. Zeigen Sie die Erlaubnis nicht, verstoßen Sie gegen die Vorschriften und riskieren eine Geldstrafe. Ein Vollzugsbeamter darf Ihnen mitunter erlauben, die Erlaubnis später vorzulegen, aber dies muss er Ihnen selbst anbieten; ein Recht darauf haben Sie nicht.
Angler mit einer VISpas oder Kleinen VISpas müssen auf erstes Verlangen sowohl die Karte als auch die zugehörigen Liste(n) der Gewässer vorzeigen. Dies ist auch in den Allgemeinen Bedingungen zu diesen Dokumenten festgelegt.
Alte Situation: Sportfischakte (bis 01-01-2007)
Bis zum 1. Januar 2007 gab es die Sportfischakte. Mit dieser Urkunde durfte man in bestimmten öffentlichen (fahrbaren) Gewässern ohne Zustimmung des Fischereirechtsinhabers mit einer Angelrute und mit vom Minister festgelegten Ködersorten angeln. Das nannte man die „freie Angel“.
Am 1. Januar 2007 schaffte der Gesetzgeber die Sportfischakte ab. Seitdem benötigt man als Nicht-Fischereirechtsinhaber stets eine schriftliche Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers, auch in den früheren öffentlichen Gewässern.
Ausnahmen: Jugend, abgeschlossenes Grundstück
In einigen Situationen ist keine schriftliche Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers erforderlich. Für Sportangler gelten diese Ausnahmen:

- Jugendliche unter 14 Jahren, die mit höchstens einer Angelrute unter der Aufsicht eines Erwachsenen angeln, der die richtige schriftliche Erlaubnis besitzt;
- Jugendliche unter 14 Jahren, die während einer vom Fischereirechtsinhaber organisierten Veranstaltung angeln (z. B. Jugendangeltag);
- Angeln in Gewässern innerhalb eines abgeschlossenen Grundstücks ohne fischdurchlässige Verbindung zu anderen Gewässern.
Zu 1
Das Gesetz setzt keine Obergrenze für die Zahl der Jugendlichen, die ein Erwachsener begleiten darf. Ein Erwachsener darf mehrere unter 14-Jährige begleiten. Die Jugendlichen benötigen dann keine eigene Erlaubnis.
Der Erwachsene muss die Jugendlichen jedoch tatsächlich beim Angeln begleiten. Haben Sie beispielsweise drei Ruten ausgelegt und ein Baby dabei, begleiten Sie dieses Baby nicht aktiv beim Angeln. Die Regeln gelten auch für verwendete Ködersorten. Angelt die begleitende Person mit einer Kleinen VISpas, darf sie nur mit den in der Kleinen Lijst aufgeführten zugelassenen Ködern angeln. Der Jugendliche darf dann ebenfalls nur mit diesen Ködern angeln.
Hat die begleitende Person eine VISpas, darf sie mit allen erlaubten Ködern angeln. Der Jugendliche „angelt mit“ auf dieser Erlaubnis, darf jedoch nur mit einer Angelrute fischen. Möchte ein Jugendlicher unbegleitet angeln oder mit zwei Ruten fischen, benötigt er eine eigene schriftliche Erlaubnis, z. B. eine JeugdVISpas.
Zu 3
Ein umzäuntes Gewässer ist nicht automatisch ein „abgeschlossenes Grundstück“. Der Hoge Raad entschied am 28. Juni 1985, dass unter einem abgeschlossenen Grundstück meist Grund mit Wohnnutzung zu verstehen ist.
VISpas
Es existieren verschiedene schriftliche Erlaubnisse. Die gebräuchlichste Erlaubnis ist die VISpas in Kombination mit einer oder mehreren (Papier- oder digitalen) Listen der Gewässer. Die VISpas bildet zusammen mit diesen Listen die Erlaubnis, in den aufgeführten Gewässern mit höchstens zwei Angelruten zu angeln. Die VISpas erteilt keine Erlaubnis zum Angeln mit einem Peur; hierfür benötigen Sie eine separate Erlaubnis.
Die VISpas werden von Angelsportvereinen ausgegeben, die beim landesweiten Dachverband angeschlossen sind. Diese Vereine stellen ihren volljährigen Mitgliedern jährlich die VISpas als Nachweis der Mitgliedschaft aus. Auf der Karte stehen Ihre persönlichen Daten und der Name Ihres Vereins. Auf der Rückseite ist die Föderation angegeben, unter der der Verein fällt.
Zur VISpas gehört das Heft: Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren. In dieser Liste sind über 90 % des niederländischen Binnenwassers aufgeführt. Die Liste enthält:
- Gewässer, die Vereine untereinander austauschen;
- Gewässer, die Angelsportföderationen zur Aufnahme vorschlagen;
- Gewässer, die Gemeinden oder andere Fischereirechtsinhaber zur Aufnahme vorlegen.
Die Gezamenlijke Lijst erscheint alle drei Jahre. Die aufgeführte Ausgabe gilt pro Auflage. Sie erhalten zusammen mit Ihrer VISpas die aktuelle Liste und gelegentlich Ergänzungen.
Gewässer sind auf weißem oder blauem Hintergrund gedruckt. Ein weißer Hintergrund bedeutet, dass jede VISpas gültig ist. Ein blauer Hintergrund bedeutet, dass Sie eine VISpas eines Vereins benötigen, der unter diese Föderation fällt. Ein blauer Rahmen weist darauf hin, dass nur Mitglieder eines bestimmten Vereins dort angeln dürfen.
Bei Kontrolle müssen Sie die VISpas und die Liste der Gewässer sofort vorzeigen können. Deshalb steht auf der Vorderseite der Gezamenlijke Lijst: „Beim Angeln müssen Sie zusätzlich zur VISpas die Liste der Gewässer bei sich haben und bei Kontrolle beides vorzeigen können“. Diese Pflicht ist auch auf der Rückseite der VISpas vermerkt.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt die VISplanner in Kombination mit der VISpas als gültige Erlaubnis für die Gewässer in der Gezamenlijke Lijst.
Weil Angelsportvereine und -föderationen zusammen in etwa 90 % des Binnenwassers Fischereirechte pachten und viele Gewässer austauschen, bietet die VISpas mit den zugehörigen Listen in fast 90 % der Fälle die richtige schriftliche Erlaubnis.
Jugendgenehmigung und JeugdVISpas
Jugendliche unter 14 Jahren, die ohne Begleitung angeln möchten oder mit zwei Angelruten angeln wollen, benötigen eine eigene schriftliche Erlaubnis.
Viele Vereine geben eine Jugendgenehmigung aus. Diese Genehmigung schränkt oft die Anzahl der Gewässer, Köderarten und die Zahl der Angelruten ein. Mit einer solchen Genehmigung darf die Jugend unbegleitet angeln.
Für vollständige Rechte geben Vereine eine JeugdVISpas aus. Mit der JeugdVISpas erhält der Jugendliche auch die Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren und gegebenenfalls eine Vereinigungsliste. Die JeugdVISpas gewährt dieselben Rechte wie die VISpas, jedoch zu einem niedrigeren Preis.
Vorläufige VISpas (vorläufiger Mitgliedsnachweis)
Wenn Sie über ein Angelgeschäft Mitglied eines angeschlossenen Vereins werden, erhalten Sie zunächst einen Vorläufigen Mitgliedsnachweis (VBL), auch „vorläufige VISpas“ genannt. Der VBL gilt einen Monat. Sie erhalten die Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren dazu. Senden Sie den unteren Teil des VBL rechtzeitig zurück, erhalten Sie innerhalb eines Monats die endgültige VISpas.
Gezamenlijke Lijst van Nederlandse Viswateren (Aufbau)
Die Gezamenlijke Lijst enthält pro Föderation ein Kapitel mit besonderen Bedingungen und einer Auflistung der Gewässer. Auf Seite 2 und 3 finden Sie die allgemeinen Bedingungen. Auf Seite 4 und 5 stehen die ausgewiesenen Köderarten und Regeln für Nachtangeln, Zelte und eine dritte Angelrute. Seite 6 und 7 geben Verhaltensregeln. Seite 8 und 9 behandeln die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen.
In der Liste ist deutlich angegeben, ob das Fischereirecht bei einer Föderation oder einem Verein liegt. Verwenden Sie die Liste, um zu prüfen, ob Ihre VISpas in dem Gewässer gültig ist, in dem Sie angeln möchten.
ZeeVISpas
Achtung: Seit dem 01-01-2019 gibt es die ZeeVISpas nicht mehr. Lesen Sie hier mehr.
Das Veerse Meer und das Grevelingenmeer stehen in der Gezamenlijke Lijst. Jeder mit einer VISpas darf dort angeln und an einigen Stellen Wattwürmer graben.
Kleine VISpas
Wenn Sie kein Mitglied eines Angelsportvereins sein möchten, können Sie die Kleine VISpas kaufen. Die Kleine VISpas bildet zusammen mit der Kleinen Lijst van Viswateren die schriftliche Erlaubnis für diese Gewässer.
Die Kleine VISpas gilt in der Regel für eine Angelrute und einen einhaken-spitzen Haken. Sie dürfen nur mit den ausgewiesenen Ködern angeln. Diese Köderarten stehen in der Kleinen Lijst und umfassen unter anderem Brot, Teig, Käse, Getreide und bestimmte Larven. Kunstköder, ein toter Fisch oder ein Fischstück sind nicht erlaubt. Mit der Kleinen VISpas dürfen Sie keinen Fisch mitnehmen; Aal muss immer sofort zurückgesetzt werden.
Die Gewässer aus der Kleinen Lijst finden Sie auch in der digitalen VISplanner. Die VISplanner zeigt auf einer Karte, wo die Kleine VISpas gilt. Die VISplanner ist als App, mobile Seite (m.visplanner.nl) und über www.visplanner.nl verfügbar. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die VISplanner in Kombination mit der (gedruckten) Kleinen VISpas als gültige Erlaubnis.
Andere und ergänzende Erlaubnisse
Neben (Jeugd)VISpas und Kleiner VISpas gibt es noch weitere Erlaubnisse:
Nicht angeschlossene Vereine
Manche Angelsportvereine sind nicht beim landesweiten Dachverband angeschlossen. Diese Vereine erteilen ihre eigene Erlaubnis für das Vereinsgewässer. Wenn diese Erlaubnis Artikel 23 des Visserijwet 1963 erfüllt, ist sie rechtsgültig.
Gemeinden, Privatpersonen und Berufsfischer
Gemeinden, private Eigentümer und Berufsfischer können keine VISpas ausgeben. Sie können ihr Gewässer jedoch in die Gezamenlijke Lijst aufnehmen lassen oder selbst schriftliche Erlaubnisse ausstellen. Wenn diese Erlaubnisse den Artikeln 21 und 23 entsprechen, sind sie rechtsgültig.
Tages- oder Wochenkarten
Ein Fischereirechtsinhaber kann Tages- oder Wochenkarten ausgeben. Wenn das Dokument Artikel 23 erfüllt, gilt es als rechtsgültige Erlaubnis für den angegebenen Zeitraum. Ein Verein kann zusätzliche Bedingungen stellen, z. B. dass Sie neben der Tageskarte auch eine VISpas eines anderen angeschlossenen Vereins besitzen müssen.
Ergänzende Erlaubnis für drei Angelruten
Das Visserijwet nennt keine maximale Anzahl von Angelruten. Üblicherweise darf man mit höchstens zwei Angelruten fischen, außer bei der Kleinen VISpas, wo nur eine Rute erlaubt ist. Ein Fischereirechtsinhaber kann zusätzliche Erlaubnisse für drei Angelruten erteilen.
Die landesweite Dritte-Rute-Erlaubnis gab ab dem 1. Januar 2013 die Erlaubnis, mit drei Angelruten in Gewässern der Gezamenlijke Lijst mit dem entsprechenden Symbol zu angeln. Diese Erlaubnis bestand aus einem Hologrammaufkleber für die Rückseite der VISpas. Besteller erhielten sofort eine vorläufige digitale Erlaubnis.
Ergänzung: Nachtangeln und Unterstand
Seit dem 1. Oktober 2012 dürfen Angler in nahezu allen Gewässern das ganze Jahr über nachts angeln, mit Ausnahme von zwölf Gewässern wie dem IJsselmeer. Fischereirechtsinhaber tragen zusätzliche Verantwortung für das Nachtangeln.
Die Sportvisunie und die Föderationen entwickelten eine landesweite Nachtangelgenehmigung. Diese Erlaubnis gilt für Gewässer in der Gezamenlijke Lijst mit dem Nachtangelsymbol. Prüfen Sie stets die ergänzenden Bedingungen für das jeweilige Gewässer. Die Nachtangelgenehmigung bestand vor 2014 aus einem Hologrammaufkleber und lieferte bei Bestellung sofort eine vorläufige digitale Erlaubnis.
Regeln für die Nutzung eines Unterstands (Zelt) sind häufig in der Algemene Plaatselijke Verordening (APV) der Gemeinde geregelt. Erlaubt die Gemeinde die Nutzung von Zelten, kann der Fischereirechtsinhaber zusätzliche Bedingungen stellen. Gewässer, an denen ein Unterstand erlaubt ist, werden in der Gezamenlijke Lijst mit dem entsprechenden Symbol markiert.
Betretungsrecht
Die Erlaubnis zum Angeln gewährt nicht automatisch Zugang zum umliegenden Grundstück. Manchmal darf man das Gewässer nur vom Boot aus befischen, weil Grundeigentümer keinen Zugang zu ihrem Land gestatten. Diese Erlaubnis, über fremdes Land zu gehen, nennen wir Betretungsrecht.
Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Erlaubnis, um festzustellen, ob Sie auch das Betretungsrecht haben. Bleiben Zweifel bestehen, wenden Sie sich an die Angelsportföderation oder den Verein, der das Fischereirecht innehat. Diese geben Ihnen Klarheit über Ihre Rechte am Wasser.
Bei Fragen wenden Sie sich immer zuerst an Ihren Verein oder Ihre Föderation bezüglich der Erlaubnis zum Angeln.
