Schonzeiten bei Fischarten
Aufgrund von Art. 2a, Absatz 2 des Fischereigesetzes 1963 und Art. 2 der Verordnung über Mindestmaße und Schonzeiten 1985 kann der Minister für Wirtschaft für bestimmte Fischarten eine Schonzeit festlegen. In Art. 5c der Durchführungsverordnung Fischerei sind die Arten mit Schonzeit aufgeführt.
Die Sportvisunie erklärt, was eine Schonzeit bedeutet.
Was bedeutet eine Schonzeit?
- Man setzt den Fisch sofort wieder in dasselbe Gewässer zurück.
- Man darf den Fisch während der Schonzeit nicht in Besitz haben.
- Eine Schonzeit verbietet nicht das Angeln auf diese Art.
- Die Maßnahme schützt die Art. Sie gilt für alle: Sportangler und Berufsfischer.
Welche Arten haben ganzjährig Schonzeit?
Für die folgenden Meeresfischarten gilt ganzjährig eine Schonzeit, bzw. eine Pflicht zum Zurücksetzen:
- Lachs
- Meerforelle
- elft
- fint
- Meerneunauge
Für diese Meeresfischarten gilt ganzjährig Zurücksetzungspflicht: Lachs, Meerforelle, elft, fint und Meerneunauge.