Freizeitfischerei mit einem Boot
Sie dürfen mit einem nicht-fischenden Boot freizeitlich in der Fischereizone, im Seegebiet und in der Westerschelde angeln. Nicht im Wattenmeer.
- Bei Boomkor-Fischerei darf das Boot nicht länger als 8 Meter sein. Es darf ein Boomkor verwendet werden. Die maximale Breite beträgt 150 cm.
- Mit einem Boot bis 10 Meter dürfen Sie nur mit Borden fischen. Visborden dürfen maximal 70 cm hoch sein. Die obere Leine, einschließlich Stroppen und Kabel, darf nicht länger als 225 cm sein, gemessen von Rückseite zu Rückseite.
- Setzen Sie quotenpflichtige Arten wie Seezunge, Scholle, Kabeljau und Wittling sofort nach dem Fang zurück. Ausnahme: Schar und Butt dürfen behalten werden.
- Beim Garnelenfang müssen Sie ein Handsieb an Bord haben. Sieben Sie den Fang sofort an Bord.
- Befolgen Sie die technischen Maßnahmen aus der Verordnung (EU) Nr. 850/98. Denken Sie an Maschenweite, Schnurstärke und Mindestmaße.
- Der Fang ist ausschließlich für den Eigengebrauch. Verkauf oder anderweitige Veräußerung sind nicht gestattet.
Quelle: Informationsbulletin Dezember 2014, Ministerium für Wirtschaft.